Das in Justizkreisen beliebte, bei Konsumenten berüchtigte Ratespiel: "Was muss sich der Käufer eines Neuwagens alles gefallen lassen?" geht in die nächste Runde. Diesmal regnet es in einen Citroën hinein.
Zuvor haben wir in einem funkelnagelneuen Ford Focus mit Luxusausstattung Platz genommen, in dem es trotz automatischer Klimaanlage allerhöchstens 20 Grad warm wurde. Zumindest "im alpenländischen Raum" ist das im Winter ein erhebliches Problem, entschied der Oberste Gerichtshof (OGH): Die Käuferin darf den Wagen zurückgeben und bekommt den Kaufpreis retour.

Dann hörten wir es in einem fabrikneuen Audi A 4 "raunzen". Es war der Schaltknüppel, der bei kaltem Motor regelmäßig stark vibrierte. Das ist ein "geringfügiger Mangel", entschied das Höchstgericht, damit muss sich der Käufer abfinden.

Schließlich machten wir uns mit einem Dröhnen vertraut, das aus dem Cockpit eines neuen Fiat Stilo drang. Das könnte die Konzentration des Fahrers beeinträchtigen, das ist kein geringfügiger Mangel und berechtigt laut OGH zu Vertragsauflösung.

Damit sind wir beim Neuwagen, in dem man nass wird. Von einem geringen Mangel wird man wohl kaum sprechen können.

Im März 2004 kaufte der Wiener L. den Citroën C 3 Pluriel für 15.999 Euro. Schon zwei Monate danach gab es eine Rückholaktion der Firma Citroën, weil bei diesem Modell die Vorderfronten neu abzudichten waren. Dann machte sich ab etwa 100 Sachen ein starkes Pfeifen bemerkbar: Neuer Versuch, das Dach abzudichten.
Daraufhin kam es bei Regen zu Wassereintritt. Nächster Abdichtversuch. Vergeblich. Am Fahrzeughimmel bildeten sich Schimmelflecken. Dann machte sich auch noch Gestank im Fahrzeug breit. Der Mechaniker entdeckte, dass der Kofferraum unter der Abdeckung schimmelt: Austausch von Heckfenster und Kofferraumbelag. Im Winter Startprobleme bei Kälte und Feuchtigkeit, wieder bildete sich Schimmel.
Anfang 2006 hatte L. genug und forderte Rücknahme des Wagens sowie Retournierung des Kaufpreises. Der Händler weigerte sich. L. brachte - seinen Anwalt Gerhard Deinhofer zur Seite - Klage ein.NässetestFür einen Lokalaugenschein setzten sich die Beteiligten samt einem Sachverständigen in den Wagen und fuhren durch eine Waschstraße. Oh je: Alle sahen wie begossen aus. "Es rinnt das Wasser in Strömen hinein", schreibt der Gutachter.Der Händler will nur das Dach austauschen, L. aber hat an dem ganzen Wagen keine Freude mehr. Im März wird weiterprozessiert.

Quelle: KURIER / 07.02.2007 / Seite 13 / von Ricardo Peyerl